Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen und Verträge über die Angebote von:

Sandra & die Ziegen
Sandra Glaser
Donnersbachwald 2
8953 Irdning-Donnersbachtal
Österreich
E-Mail: kontakt@sandraunddieziegen.at
Telefon: +43 664 99 17 93 21

Dazu gehören insbesondere Ziegenwanderungen, Yoga mit Ziegen, Kinderangebote, tier- und naturgestützte pädagogische Angebote, Veranstaltungen mit Fixtermin, Zusatzleistungen wie Picknicks sowie Gutscheine.

Abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben davon unberührt.

Buchungen und Anmeldungen müssen durch volljährige Personen erfolgen. Kinder werden durch einen Elternteil bzw. eine erziehungsberechtigte Person angemeldet.

2. Anfrage, Buchung und Vertragsabschluss

Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp stellt noch keine verbindliche Buchung dar.

Nach einer Anfrage bestätige ich den verfügbaren Termin bzw. Platz und teile den zu zahlenden Gesamtpreis sowie die Zahlungsinformationen mit.

Die Zahlung ist grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden nach meiner Bestätigung zu leisten. Erst mit Eingang der Zahlung ist der Termin bzw. Platz verbindlich gebucht.

Dies gilt sowohl für individuell vereinbarte Termine als auch für Veranstaltungen mit Fixtermin.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, besteht kein Anspruch darauf, dass der angefragte Termin oder Platz weiterhin freigehalten wird.

Barzahlung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

3. Preise und Leistungsumfang

Es gilt der bei der Buchungsbestätigung vereinbarte Preis. Spätere Preisänderungen haben keinen Einfluss auf bereits verbindlich gebuchte Leistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

Zusatzleistungen, beispielsweise ein Picknick, sind nur Bestandteil der Buchung, wenn sie ausdrücklich vereinbart und von mir bestätigt wurden.

Nehmen weniger Personen teil als ursprünglich verbindlich gebucht, führt dies nicht automatisch zu einer Verringerung des vereinbarten Gesamtpreises.

Zusätzliche Personen müssen vor dem Termin mit mir abgestimmt werden. Sofern die Gruppengröße und das jeweilige Angebot dies zulassen, wird der entsprechende Aufpreis zusätzlich verrechnet.

4. Stornierung durch Teilnehmer

Für Stornierungen durch Teilnehmer gelten folgende Bedingungen:

Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin ist eine Stornierung kostenlos möglich.

Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises verrechnet.

Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 48 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises verrechnet.

Diese Regelungen gelten auch bei Krankheit.

Eine geeignete Ersatzperson kann den gebuchten Platz nach vorheriger Information kostenlos übernehmen. Bei Kinderangeboten muss die Ersatzperson die Voraussetzungen des jeweiligen Angebots, insbesondere das angegebene Alter, erfüllen.

Bei individuell vereinbarten Terminen ist einmalig eine kostenlose Terminverschiebung möglich, wenn mir diese spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt wird. Danach gelten die oben genannten Stornobedingungen.

5. Vorzeitiger Abbruch durch Teilnehmer

Beendet ein Teilnehmer ein Angebot auf eigenen Wunsch vorzeitig oder wird ein Kind auf Wunsch der Erziehungsberechtigten vorzeitig abgeholt, besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des Preises.

Für das Ziegencamp gilt zusätzlich: Hat das Camp bereits begonnen, werden einzelne anschließend nicht in Anspruch genommene Camp-Tage nicht anteilig zurückerstattet. Dies gilt auch bei Krankheit.

6. Absage oder Änderung durch Sandra & die Ziegen

Kann ein individuell vereinbarter Termin von meiner Seite nicht durchgeführt werden, beispielsweise aufgrund von Krankheit, ungeeigneten Wetterbedingungen, außergewöhnlichen Umständen oder aus Gründen des Tierwohls, wird ein Ersatztermin vereinbart.

Dies gilt auch für Termine, bei denen ein Gutschein eingelöst wird.

Muss eine Veranstaltung mit Fixtermin von meiner Seite abgesagt werden, wird der bereits bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.

Für Fixtermine können Mindestteilnehmerzahlen gelten. Wird die beim jeweiligen Angebot angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung bis spätestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Wetter und Outdoor-Angebote

Viele meiner Angebote finden draußen in Wald und Wiesen statt und sind grundsätzlich wetterabhängig.

Bewölkung, kühlere Temperaturen oder leichter Wetterwechsel bedeuten nicht automatisch, dass ein Angebot abgesagt wird.

Ich entscheide unter Berücksichtigung der Sicherheit der Teilnehmer und des Wohls meiner Ziegen, ob die jeweiligen Bedingungen eine sichere und tiergerechte Durchführung zulassen.

Ist eine Durchführung aufgrund des Wetters nicht vertretbar, gelten die Regelungen unter Punkt 6.

8. Angebote mit meinen Ziegen

Manni, Sid, Emil und Maxi sind Tiere mit eigenen Bedürfnissen und unterschiedlichem Verhalten. Ein bestimmter Tierkontakt oder ein bestimmtes Verhalten einer Ziege kann daher nicht garantiert werden.

Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, eine bestimmte Ziege zu streicheln, zu füttern oder während des gesamten Angebots unmittelbar bei sich zu haben.

Die Ziegen entscheiden selbst, wie viel Nähe sie zulassen. Sie werden nicht zu Kunststücken, Körperkontakt oder einem bestimmten Verhalten gezwungen.

Solange das gebuchte Angebot ansonsten vereinbarungsgemäß durchgeführt wird, begründet das natürliche und nicht planbare Verhalten der Tiere keinen Anspruch auf Preisnachlass oder Rückerstattung.

Ist eine Ziege krank, verletzt oder kann aus Gründen des Tierwohls nicht teilnehmen, entscheide ich, ob das gebuchte Erlebnis mit den übrigen Ziegen sinnvoll und tiergerecht durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, gelten die Regelungen unter Punkt 6.

9. Verhalten und Sicherheit

Meine Anweisungen zum Umgang mit den Tieren sowie zur Sicherheit auf dem Grundstück, im Wald und während der jeweiligen Aktivität sind einzuhalten.

Die Ziegen dürfen nicht bedrängt, gejagt, eigenmächtig gefüttert oder zu Körperkontakt gezwungen werden.

Bei grobem oder wiederholtem Missachten meiner Anweisungen, bei Gefährdung von Menschen oder Tieren oder bei sonstigem erheblich störendem Verhalten kann ich die weitere Teilnahme verweigern bzw. das Angebot für die betreffende Person abbrechen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Preises.

Hunde und andere mitgebrachte Tiere dürfen zu meinen Angeboten nicht mitgebracht werden.

Rauchen und offenes Feuer sind während der Angebote im Wald und auf dem Gelände grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur an von mir ausdrücklich dafür freigegebenen Stellen bzw. in ausdrücklich erlaubten Situationen möglich.

Erkennbar stark alkoholisierte oder anderweitig erheblich beeinträchtigte Personen können von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn dadurch die Sicherheit von Menschen oder Tieren gefährdet wird. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

10. Gesundheit und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an meinen Angeboten erfolgt im Rahmen der eigenen körperlichen Möglichkeiten und in Eigenverantwortung.

Teilnehmer müssen mich vor Beginn über gesundheitlich relevante Beschwerden, Verletzungen, körperliche Einschränkungen oder eine Schwangerschaft informieren, soweit diese für eine sichere Teilnahme von Bedeutung sein können.

Treten während eines Angebots Verletzungen, Beschwerden oder andere sicherheitsrelevante Probleme auf, ist mir dies unverzüglich mitzuteilen.

Für Outdoor-Angebote ist eine gewisse Trittsicherheit und körperliche Grundmobilität erforderlich. Die Wege führen teilweise über unebenen Untergrund, Wald und Wiesen sowie bergauf und bergab und sind nicht barrierefrei.

Wer aufgrund einer körperlichen Einschränkung unsicher ist, ob eine Teilnahme möglich ist, sollte dies vor der Buchung mit mir abklären.

11. Besondere Hinweise für Yoga

Beim Yoga nehmen die Teilnehmer im Rahmen ihrer eigenen körperlichen Möglichkeiten teil.

Bestehende Beschwerden, Verletzungen, körperliche Einschränkungen oder eine Schwangerschaft müssen mir vor Beginn mitgeteilt werden, soweit sie für die Teilnahme relevant sein können.

Ich biete kein spezielles Schwangerschaftsyoga an. Eine Schwangerschaft muss mir daher jedenfalls vor der Teilnahme bekannt gegeben werden.

Die von mir angeleiteten Übungen und Sicherheitshinweise sind einzuhalten. Teilnehmer sollen keine eigenmächtigen Übungen oder Varianten durchführen, die über die Anleitung hinausgehen und die Sicherheit beeinträchtigen können.

Jeder Teilnehmer ist angehalten, die eigenen körperlichen Grenzen wahrzunehmen und eine Übung zu unterbrechen oder auszulassen, wenn Beschwerden auftreten.

Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

12. Kinderangebote und Aufsicht

Bei Familienangeboten, Ziegenwanderungen und Eltern-Kind-Angeboten verbleibt die Aufsichtspflicht für Kinder bei den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen.

Bei ausdrücklich als betreute Kinderangebote ausgeschriebenen Veranstaltungen übernehme ich die Betreuung der angemeldeten Kinder für die vereinbarte Dauer des Angebots.

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen mich vor der Teilnahme über gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, Erkrankungen, körperliche Einschränkungen oder sonstige Umstände informieren, die für eine sichere und angemessene Betreuung des Kindes relevant sind.

Während betreuter Kinderangebote sollte nach Möglichkeit eine angegebene Kontaktperson erreichbar sein, falls eine vorzeitige Abholung notwendig wird.

Kinder können nach einem betreuten Kinderangebot nicht alleine nach Hause gehen. Sie müssen von einer vereinbarten bzw. abholberechtigten Person abgeholt werden. Soll eine andere Person als die Eltern das Kind abholen, muss mir dies vorher bekannt gegeben werden.

13. Medikamente bei Kinderangeboten

Ich verabreiche Kindern grundsätzlich keine Medikamente.

Benötigt ein Kind regelmäßig Medikamente oder bestehen gesundheitliche Besonderheiten, die während des Angebots relevant werden könnten, muss dies vor der Teilnahme mitgeteilt werden, damit geklärt werden kann, ob eine Teilnahme möglich ist.

Notwendige Notfallmedikamente dürfen vom Kind mitgeführt und selbst angewendet werden. Darüber muss ich vor Beginn des Angebots informiert werden.

14. Abholung bei betreuten Kinderangeboten

Kinder müssen zum vereinbarten Ende des Angebots abgeholt werden.

Kommt es zu einer Verspätung, ist mir dies möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Wird aufgrund einer verspäteten Abholung eine zusätzliche Betreuung erforderlich, werden € 10 je angefangene halbe Stunde zusätzlicher Betreuung verrechnet.

15. Lebensmittel, Allergien und Unverträglichkeiten

Bei Angeboten mit Verpflegung müssen Lebensmittelallergien und Unverträglichkeiten bei der Buchung bzw. rechtzeitig vor dem Termin bekannt gegeben werden.

Ich berücksichtige diese nach Möglichkeit. Eine vollständig allergenfreie Zubereitung oder der vollständige Ausschluss von Kreuzkontamination kann jedoch nicht garantiert werden.

Werden Allergien oder Unverträglichkeiten erst unmittelbar beim Termin bekannt gegeben, kann nicht garantiert werden, dass kurzfristig eine geeignete Alternative zur Verfügung gestellt werden kann. Daraus entsteht kein Anspruch auf Preisnachlass oder Rückerstattung.

16. Kleidung, Ausrüstung und Infrastruktur

Für Outdoor-Angebote sind der Witterung angepasste Kleidung und geeignetes, festes Schuhwerk erforderlich.

Ist die Ausrüstung eines Teilnehmers offensichtlich ungeeignet und ist dadurch eine sichere Teilnahme nicht möglich, kann ich die Teilnahme verweigern.

Eine Toilette steht beim Hof zur Verfügung. Während der Outdoor-Angebote im Wald steht nicht unmittelbar eine Toilette zur Verfügung.

17. Anreise, Verspätung und Parken

Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zum vereinbarten Treffpunkt zu kommen.

Bei verspäteter Ankunft verkürzt sich die gebuchte Erlebniszeit entsprechend. Der vereinbarte Preis bleibt bestehen. Eine Verlängerung des Termins nach hinten kann nicht garantiert werden.

Dies gilt auch bei Verspätungen aufgrund von Verkehr, Navigation, Straßensperren oder vergleichbaren Umständen im Bereich der Anreise.

Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen bzw. von mir zugewiesenen Flächen abgestellt werden. Zufahrten und Wege sind freizuhalten und meine Hinweise zur Zufahrt und zum Parken sind zu beachten.

18. Persönliche Gegenstände und Schäden

Teilnehmer sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, auf mitgebrachte persönliche Gegenstände wie Mobiltelefone, Schmuck, Kleidung oder sonstige Sachen zu achten.

Für Schäden an Eigentum oder Ausstattung von Sandra & die Ziegen, die ein Teilnehmer vorsätzlich verursacht, haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

19. Fotos und Videos

Fotos oder Videos von Teilnehmern werden von mir nur veröffentlicht, wenn dafür eine entsprechende Zustimmung vorliegt.

Bei minderjährigen Teilnehmern ist für eine Veröffentlichung die erforderliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.

Eine Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos oder Videos ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an meinen Angeboten.

20. Gutscheine

Gutscheine werden für ein konkret bezeichnetes Erlebnis ausgestellt und können nach vorheriger Terminvereinbarung und nach Verfügbarkeit eingelöst werden.

Ein Gutschein garantiert das darauf bezeichnete Erlebnis, jedoch keinen bestimmten Wunschtermin.

Der Gutschein ist übertragbar. Für die Einlösung ist insbesondere der gültige Gutscheincode erforderlich.

Eine spätere Preiserhöhung führt bei der auf dem Gutschein bezeichneten und bereits bezahlten Leistung nicht zu einer Nachzahlung. Zusätzliche Personen oder nachträglich gewünschte Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.

Ein Wechsel auf ein anderes Erlebnis ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Eine Barauszahlung eines noch einlösbaren Gutscheins erfolgt nicht.

Für entgeltliche Gutscheine wird von mir keine gesonderte kurze Gültigkeitsfrist festgelegt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Bei saisonalen Angeboten, insbesondere Yoga mit Ziegen, erfolgt die tatsächliche Terminvereinbarung innerhalb der jeweiligen Durchführungssaison und nach Verfügbarkeit.

Gesetzliche Rücktrittsrechte des ursprünglichen Käufers bleiben unberührt.

21. Rücktrittsrecht bei Freizeitangeboten mit konkretem Termin

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde.

Dies betrifft insbesondere verbindlich gebuchte Ziegenwanderungen, Yoga-Angebote, Kinderangebote und Veranstaltungen mit einem konkret vereinbarten Termin oder Zeitraum.

Die vereinbarten Stornobedingungen bleiben davon unberührt.

Für Verträge, bei denen gesetzlich ein Rücktrittsrecht besteht, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen selbstverständlich aufrecht.

22. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

Kann ein Angebot aufgrund außergewöhnlicher, von mir nicht zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, beispielsweise aufgrund gefährlicher Wetterbedingungen, behördlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Ereignisse, gelten die Regelungen unter Punkt 6.

Bei individuell vereinbarten Terminen wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

Bei abgesagten Veranstaltungen mit Fixtermin werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

23. Beschwerden und Kontakt

Sollte es Fragen, Beschwerden oder Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit einer Buchung oder einem Angebot geben, bitte ich um direkte Kontaktaufnahme, damit wir versuchen können, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Sandra & die Ziegen
Sandra Glaser
Donnersbachwald 2
8953 Irdning-Donnersbachtal
Österreich
E-Mail: kontakt@sandraunddieziegen.at
Telefon: +43 664 99 17 93 21

24. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Berücksichtigung der zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Stand: September 2026